Fulle Marie

 

Unsere AGB`s

§1 Abschluss des Vertrages

Der Kunde stellt schriftlich, fernmündlich oder per E-Mail eine Anfrage. Der Kunde erhält vom Vermieter einen Mietvertrag. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast einsteht.

§ 2 Leistung, Preise, Bezahlung

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot des Vermieters in Verbindung mit den Angaben im Prospekt und auf der Internetseite der Kanuvermietung Bergshausen. Die Zahlung der Rechnung ist spätestens am Tag der Fahrt in bar zu begleichen, sofern mit dem Vermieter nichts anderes vereinbart wurde.

§ 3 Rücktritt durch den Kunden, Stornogebühren

Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag des Vermieters zurücktreten. Um Ihnen unnötige Kosten für evt. zuviel gebuchte Boote zu ersparen, bestellen Sie bitte nur die tatsächlich benötigten Boote.

Bei Rücktritt vom Vertrag stellen wir Ihnen folgende Stornogebühren in Rechnung, sofern mit dem Vermieter keine weiteren Vereinbarungen getroffen wurden:

bis 30 Tage vor dem Start 10% der Kosten

bis 15 Tage vor dem Start 20% der Kosten

bis 7 Tage vor dem Start 25% der Kosten

bis 1 Tag vor dem Start 50% der Kosten

am Tag des Starts 100% der Kosten

Sollte es am Starttag zur gewünschten Startzeit regnen, können Sie die Boote ohne Kosten zurückgeben. Bestellte gastronomische Leistungen können nur bis 3 Tage vor Fahrtantritt storniert werden. Die durch eine Stornierung am Starttag entstandenen Kosten müssen vollständig übernommen werden. Nehmen Sie einzelne gebuchte Leistungen nicht in Anspruch, so entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der dafür entstandenen Kosten.

§ 4 Aufhebung des Mietvertrages aus Witterungsgründen

Bei Hochwasser oder unwetterartigen Ereignissen finden keine Kanutouren statt. Sofern möglich werden Sie vom Vermieter zeitnah darüber in Kenntnis gesetzt. Diese Entscheidung kann kurzfristig vor Ort getroffen werden. Muss die begonnene Tour unterwegs wegen Undurchführbarkeit oder Gefahr der Teilnehmer abgebrochen werden, gilt sie als durchgeführt.

§ 5 Ausschluss von Teilnehmern und Rücktritt durch den Veranstalter

Wer gegen die Veranstaltungsleitung oder geltendes Recht verstösst, die Durchführung der Tour, sich oder andere gefährdet, kann durch den Vermieter oder dessen Mitarbeiter vor Ort, nach vorgeriger Abmahnung von der weiteren Teilnahme an der Kanutour bzw. der Veranstaltung ausgeschlossen werden (z. B. Trunkenheit, Umweltverschmutzung, Sachbeschädigung, Verstösse gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung usw. ). Für Schäden gegenüber Dritten haftet die betreffende Person in vollem Umfang selbst. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen Boote mieten und Kanutouren durchführen, es sei denn, dass mit dem Vermieter eine anderweitige Absprache besteht.

§ 6 Haustiere

Haustiere dürfen nur in Absprache mit dem Vermieter in den Booten mitgenommen werden.

§ 7 Mitwirkungspflicht

Der Mieter / Kunde ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen, diese auf ein Mindestmass zu halten, sofern ihm das unter den gegebenen Umständen vor Ort zur Zeit des Eintretens möglich ist. Dies gilt insbesondere für Schäden an den Booten und deren angemietete Ausstattung. Der Mieter / Kunde hat auftretende Leistungsstörungen dem Vermieter oder einem seiner Mitarbeiter unverzüglich und unaufgefordert anzuzeigen! Art und Umfang der Beseitigung der Leistungsstörung obliegen dem Vermieter oder seiner Mitarbeiter in Absprache.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

Der Vermieter ist im Besitz einer Betriebshaftpflichtversicherung. Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordnungsgemässe Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Für beschädigte oder verloren gegangene Gegenstände des Mieters / Kunden kann der Vermieter keine Haftung übernehmen. Ebenso haftet er nicht für Leistungen Dritter, die nicht Gegenstand im Mietvertrag sind. Beschädigungen oder Verlust von Ausrüstungsgegenstände werden in Höhe des Wiederbeschaffungswertes dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Anmietung der Boote und die damit verbundene Teilnahme an einer Kanutour erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

§ 9 Besondere Mietvereinbarungen

Der Mieter / Kunde hat beim Ver- und Entladen der Boote mitzuwirken. Die Boote und alle dazugehörigen angemieteten Gegenstände sind unverzüglich nach Beendigung der Tour im ordentlichen und gereinigten Zustand dem Vermieter oder seiner Mitarbeiter an der Kanustation zu übergeben, sofern mit dem Vermieter keine andere Absprache getroffen wurde.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so hat das auf die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes keinen Einfluss. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen ein.

§ 11 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz der Kanuvermietung Bergshausen “Fulle Marie”. Es gilt ausschliesslich Deutsches Recht.